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Wir stellen Ihnen unser Hobby, den Amateurfunk kurz vor. Das Hobby eines Funkamateurs ist es, eine Amateurfunkstation zu errichten und zu betreiben. Der Betrieb von Funksendeanlagen ist genehmigungspflichtig. Jeder Funkamateur muss seine Fachkenntnisse (auf den Gebieten Technik und Vorschriften) in einer schriftlichen Prüfung nachweisen. Diese Prüfung wird vom Bundesamt für Kommunikation in Biel, der zuständigen Behörde abgenommen. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der angehende Funkamateur seinen Fähigkeitsausweis ausgestellt.
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